Zucht im SSV

Meine Rüden sind bzw. werden als Deckrüden im SSV angekört.

Falls Interesse an einer Verpaarung mit

Berner Emmas Diesel the brave One oder Agile Fender Shaggyguard

besteht, dann sind folgende

 

Zuchtbestimmungen des SSV

(Schweizer Sennenhund-Verein für Deutschland e.V.)

zu beachten.

Ich würde mich freuen und wünsche mir, dass Sie mich frühzeitig vor dem angedachten Deckakt kontaktieren. Am liebsten wäre mir, wenn wir uns auf einer Ausstellung oder bei einer anderen Gelegenheit treffen könnten. So können Sie sich ein Bild von meinen Rüden und ich mir ein Bild von Ihrer Hündin machen. Außerdem können sich die beiden Hunde auch schon einmal miteinander bekannt machen.

       Bedenken Sie bitte die Deckbeschränkungen im SSV und fragen so zeitig wie möglich an!

       Sollten Sie Hilfe bei der Paarungsplanung von einem meiner Rüden und Ihrer Hündin über das Dogbase-Programm (aktuelle SSV-Dogbase-Version) benötigen, wenden Sie sich einfach an mich.

Für Hündinnen aus dem SSV und aus der Schweiz wird keine gesonderte Genehmigung durch die Zuchtleitung benötigt.
 
  Ich möchte von Ihrer Hündin folgende Unterlagen in Kopie:
     Ahnentafel, Röntgenbefund & Körbericht

Für Hündinnen aus dem Ausland und dem DCBS bedarf es laut § 9 der Zuchtordnung

des SSV in der Regel einer Genehmigung durch die Zuchtleitung.

Diese Genehmigung zur Verpaarung ist bei Frau Fechler
(Zuchtleiterin im SSV - email: fechler@ssv-ev.de)
spätestens 6 Wochen vor der geplanten Verpaarung zu beantragen.

Für die Bearbeitung des Antrages werden von Frau Fechler folgende Unterlagen

des nicht SSV-Hundes benötigt:

  • Kopie der Ahnentafel
  • Kopie des Körberichtes (falls in dem entsprechenden Land Körungen durchgeführt werden)
  • Kopie der Röntgenbefunde HD/ED
  • Angaben zur Alterstruktur der Ahnen (mindestens 10 von 14)

Einzureichen sind:

  • Entweder aktuelle Lebendmeldungen (nicht älter als ein Jahr), die von einem Tierarzt, Zuchtwart oder dem zuchtbuchführenden Verein bestätigt sind. Aktuelle Richterberichte, Prüfungsurkunden oder entsprechende offizielle Belege genügen ebenfalls.
  • Bei den als tot gemeldeten Hunden muss das Wurf- und Todesdatum – hier reichen Monat und Jahr – dokumentiert sein. Auch dies muss mit Unterschriften der Besitzer der einzelnen Hunde, des behandelnden Tierarzt oder dem Verein beglaubigt sein.

Es steht für mich außer Frage, dass ich meine Rüden nur gesunden, wesensfesten Hündinnen zur Verfügung stellen.

        Deshalb möchte ich Sie bitten, vor dem Decken bei Ihrer Hündin einen bakteriellen Abstrich durchführen zu lassen.


        Sollte nun dem Deckakt nichts mehr im Wege stehen, bitte ich Sie, mich gleich zu Beginn der Läufigkeit Ihrer Hündin wieder zu kontaktieren.